Den Traum vom Eigenheim verwirklichen. So viele Familien wie nie nutzen die Zeiten niedrigen Baugelds, um in die eigenen vier Wände zu ziehen. Doch neben dem eigentlichen finanziellen Aufwand drohen während der Bauzeit auf der Baustelle monatelang Gefahren, welche die Bauherren finanziell ruinieren können, wenn sie sich nicht dagegen absichern. Für diese Absicherung sorgt die Bauherrenhaftpflichtversicherung.
InhaltsverzeichnisÜber den Gastautor
Florian Haas, Versicherungskaufmann, ist Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. Die Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. mit Sitz in München wurde im Jahr 2008 gegründet und bietet ihren Mitgliedern beratende Unterstützung und Hilfestellung auf dem Weg in die eigenen vier Wände. Darüber hinaus haben Mitglieder die Möglichkeit, umfassende Sicherheitsleistungen rund um den Hausbau zu Sonderkonditionen ausgewählter Kooperationspartner in den Bereichen „Zertifizierte Bauqualität“, „Bauherrenschutz“ und „Rechtssicherheit“ zu erhalten. Mehr Infos unter www.finanzierungsschutz.de
Der Bauherr ist für alles verantwortlich, was auf seiner Baustelle geschieht. Man darf sich nicht durch den Irrglauben verleiten lassen, dass durch die Beauftragung einer Baufirma, eines Generalunternehmers, Architekten oder Bauleiters auch auf diese die vollständige Haftung übergeht. Auch wenn den Bauherren keine Schuld an einem entstandenen Schaden trifft, ist er nicht aus der Haftung entbunden, sondern haftet immer gesamtschuldnerisch, auch für seine Auftragnehmer. Das bedeutet, dass die auf der Baustelle tätigen Firmen auch vom Bauherren kontrolliert werden müssen. Werden dabei Gefahren erkannt und die entsprechende Firma nicht darauf hingewiesen, diese abzustellen, ist dies fahrlässiges Handeln und der Bauherr haftet mit, auch wenn er nicht die Hauptverantwortung trägt.
Meldet die Firma in der Zwischenzeit Insolvenz an, haftet er sogar in voller Höhe. Die Haftung erstreckt sich auf alle Unfallschäden, die Dritten auf oder durch eine Baustelle verursacht werden. Neben den Handwerkern schließt das auch beim Bau helfende Freunde und Bekannte, aber auch Personen ein, welche die Baustelle unbefugt betreten haben.
Auch ein Schild „Eltern haften für ihre Kinder“ stellt den Bauherren nicht frei. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Baustelle ordnungsgemäß gesichert ist. Können sich Kinder mangels Bauzaun Zutritt zur Baustelle verschaffen und fallen beispielsweise in die Baugrube, so wird der verantwortliche Bauherr im Falle eines Schadens dafür haftbar gemacht, da er die erforderliche Sorgfaltspflicht nicht eingehalten hat.
MERKE: Auch wenn den Bauherren keine Schuld am entstandenen Schaden trifft, ist er nicht aus der Haftung entbunden sondern für alles verantwortlich, was auf seiner Baustelle geschieht.
Die Baustelle ist im Grunde genommen ein einziger Gefahrenherd. Herunterfallende Baumaterialien, Schäden an Nachbargebäuden, unzureichende Sicherung der Baustelle, verletzte Bauhelfer, unterlassene Räum- und Streupflicht im Winter – es gibt eigentlich nichts, was nicht auf einer Baustelle passieren kann. Werden Personen verletzt oder invalide, so muss neben den eigentlichen Behandlungskosten auch für Rehabilitationsmaßnahmen oder aus dem Unfall entstehende Rentenansprüche wegen Arbeitsunfähigkeit aufgekommen werden.
Aber auch normale Sachschäden können entstehen. Damit sind Schäden gemeint, die Dritten an ihrem Eigentum entstehen. Das können Schäden an Nachbargebäuden sein oder auch ein Fahrzeug, welches beim Fällen eines Baumes oder dem Abriss eines Gebäudes beschädigt wird.
Finanzielle Folgeschäden (Vermögensschäden) sind auch einzubeziehen. Darunter fallen Dinge wie Verdienst- oder Nutzungsausfälle. Wird beispielsweise das beschädigte Fahrzeug zur Reparatur in eine Werkstatt gebracht, so steht dem Geschädigten für diese Zeit ein Mietwagen, gegebenenfalls auch ein Wertverlustausgleich, zu.
All diese Risiken werden durch die Bauherrenhaftpflichtversicherung abgedeckt. Voraussetzung ist jedoch, dass der Schaden nicht aufgrund von Vorsatz oder vorsätzlicher Missachtung bestimmter Pflichten verursacht wurde. In diesen Fällen ist die Regulierung durch die Versicherung ausgeschlossen.
Aber nicht nur für Häuslebauer ist die Bauherrenhaftpflicht sinnvoll. Auch bestehende Hausbesitzer, die größere Um- und Ausbauten planen, benötigen eine entsprechende Absicherung. Das kann zum Beispiel ein Anbau oder auch eine Komplettsanierung sein.
Für reine Renovierungsmaßnahmen am Haus reicht in der Regel die private Haftpflichtversicherung, welche eine hohe Bausumme abdeckt. Grundsätzlich muss darauf geachtet werden, dass die Versicherungssumme ausreichend hoch gewählt wird. Lassen Sie sich hier beraten..
VORSICHT: Bauherren müssen bedenken, dass sie mit ihrem gesamten Privatvermögen für den entstandenen Schaden haften. Übersteigt die Höhe des Schadens die gewählte Versicherungssumme, so muss der Bauherr selbst für die Differenz aufkommen. Bei Rentenzahlungen zum Beispiel können so Zahlungen für den Rest des Lebens anfallen.
Die Bauherrenhaftpflicht trägt u. a. die Gerichtskosten.Im Falle eines berechtigten Schadenfalls übernimmt die Bauherrenhaftpflichtversicherung die Regulierung der Schadensersatzansprüche. Dies schließt eine gründliche Prüfung des Falls, oft unter Zuhilfenahme von Sachverständigen, ein.
Sollten sich gegen den Bauherren gestellte Ansprüche als ungerechtfertigt herausstellen, so wehrt die Versicherung diese ab.
MERKE: Streitigkeiten mit dem Bauunternehmer enden oft vor Gericht. Die Kosten für die anwaltliche Vertretung, eventuelle Gutachterkosten sowie die anfallenden Gerichts- und Reisekosten trägt dann auch die Bauherrenhaftpflicht.
Die Bauherrenhaftpflicht ist unverzichtbar und ihr Geld wert. Im Verhältnis zu den möglichen Risiken stehen die vergleichsweise geringen Kosten in keinem Verhältnis. Durch eine ausreichend hohe Versicherungssumme sind sämtliche Risiken, die selbst aus hohen Personen- oder Sachschäden entstehen können, ausreichend abgesichert, so dass der Realisierung des eigenen Traumhauses zumindest aus dieser Quelle keine Gefahren drohen können.
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