Versicherungsschutz

Wissenswertes über die Bauwesenversicherung

Sinkendes Zinsniveau führt inzwischen dazu, dass sich immer mehr Menschen für ein selbst gebautes Eigenheim entscheiden. Allerdings sollte man bei der Planung eines Neubaus verschiedene Sicherheitsfaktoren beachten. Was passiert, wenn z.B. Sturm, Hochwasser oder Hagel dafür sorgen, dass der Traum vom Eigentum plötzlich zu schwinden droht? Der richtige Versicherungsschutz hilft und beruhigt. In der Schweiz und Österreich nennt sich die Bauleistungsversicherung auch Bauwesenversicherung.

Inhaltsverzeichnis

Bauwesenversicherung

Eine Bauwesenversicherung gehört neben der Bauherrenhaftpflichtversicherung zu den Absicherungen, die für den Häuslebauer unerlässlich ist. Schließt man keine solche Versicherung ab, so geht man ein hohes Risiko ein. Im Falle diverser Naturgewalten passiert es schnell, dass sich der Rohbau in eine „Ruine“ verwandelt. Ohne Versicherungsschutz gerät man hier finanziell schnell an seine Grenzen.

Abdeckung der Bauwesenversicherung

Die Abdeckung hängt von der jeweilig gewählten Versicherung ab. Zusätzliche Vereinbarungen können getroffen werden. Erfahrungsgemäß werden nachfolgende Problematiken innerhalb der Bauwesenversicherung abgedeckt:

    • Zerstörung durch Naturgewalten wie Starkregen, Hochwasser, Hagel oder Frost.
    • Diebstahl von Bausteilen oder Baustoffen, die im Gebäude bereits eingebaut sind.
    • Schäden, die durch Vandalismus durch Dritte verursacht werden.
    • Folgeschäden, die durch Konstruktions- oder Materialfehler entstehen.
    • Probleme, die durch unbekannte Eigenschaften des Untergrundes auftreten.

    ACHTUNG: Jede Police hat ihre eigenen Abdeckungsbereiche. Die aufgezählten Punkte sind bei den meisten Versicherungen eingeschlossen, es gibt jedoch auch Ausnahmen.

    Bauleistungsversicherung

    Was ist vor dem Abschluss der Versicherung zu beachten?

    Zuerst sollte geprüft werden, welche Risiken genau abgedeckt werden sollen. Wichtig ist auch die richtige Ermittlung der Versicherungssumme. Diese sollte ausreichend hoch sein. Sämtliche Umstände, die weitere Risiken fördern, sollten angegeben sein. Nach der Stellung des Antrages dürfen keine Gefahrenerhöhungen vorgenommen werden.

    Welche Bauschäden sind im Versicherungsumfang nicht enthalten?

    Schäden, die durch Kernenergie, Erdbeben, Kriege oder Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit des Bauherren entstehen, werden von der Versicherung nicht übernommen. Herabfallende Gegenstände, die zur Verletzung von Personen führen können, müssen durch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung separat abgesichert werden. Verletzt sich ein Bauhelfer oder wird in einen Baustellenunfall verwickelt, so wird dies nicht von der Bauwesenversicherung übernommen. Dies muss durch eine Bauhelferversicherung geregelt werden. Zerstörungen durch Blitzschlag, Brände oder Explosionen müssen zusätzlich versichert werden. Hierfür empfiehlt sich eine Feuerrohbauversicherung.

    Berechnung der Versicherungssumme

    Die Versicherungssumme setzt sich aus der Summe der Erbauungskosten des Gebäudes zusätzlich der Bauteile und Materialien zusammen. Nicht berücksichtigt werden Maschinen, Werkzeuge und sonstige Baugeräte. Baunebenkosten in Form von Gebühren für Behörden, Architekten oder Makler sind nicht im Versicherungsschutz mit dabei.

    Versicherungsende

    Der Abdeckungsschutz erlischt in der Regel nach Ablauf von zwei Jahren automatisch. Ist der Bau vorher komplett bereits abgeschlossen und eine Abnahme erfolgt, endet der Schutz zu diesem Zeitpunkt. Wird eine Verlängerung aufgrund eines längeren Bauzeitraums benötigt, so kann dies beim Anbieter beantragt werden. Dies geschieht meist recht unkompliziert und unbürokratisch.

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