5 Schritte zur Carport Baugenehmigung Schweiz
Der Bau eines Carports macht oft Sinn, wenn man verschiedene Fahrzeuge luftig und dennoch geschützt unterstellen möchte, aber aus optischen oder praktischen Gründen keine Garage in Erwägung zieht. Ist die Idee entstanden, stellt sich die Frage, ob dafür eine Baugenehmigung nötig ist.
Inhaltsverzeichnis
Schritt 1: Kantonales und kommunales Baurecht beachten
Für Carports in der Schweiz gibt es keine schweizweit einheitliche 30-m²-/3-m-Regel. Ob ein konkretes Vorhaben eine Baubewilligung benötigt, in einem vereinfachten oder anderen Verfahren behandelt werden kann oder nach kantonalem Recht ausnahmsweise bewilligungsfrei ist, richtet sich nach dem Kanton und häufig zusätzlich nach den kommunalen Bau- und Zonenvorschriften. Das offizielle Schweizer Behördenportal empfiehlt deshalb, sich frühzeitig beim Bauamt der Gemeinde zu erkundigen, in der das Grundstück liegt. Stand der Prüfung: 19.08.2026.
Amtliche Anlaufstellen der Kantone in der Schweiz
| Kanton | Amtliche Informationen / Baugesuch | Hinweis |
|---|---|---|
| Aargau (AG) | Kanton Aargau – Baubewilligungen | Vorhaben bei der Standortgemeinde bzw. zuständigen Baubehörde prüfen; kantonale und kommunale Vorgaben beachten. |
| Appenzell Innerrhoden (AI) | Kanton Appenzell Innerrhoden – Baugesuch | Vorhaben bei der Standortgemeinde bzw. zuständigen Baubehörde prüfen; kantonale und kommunale Vorgaben beachten. |
| Appenzell Ausserrhoden (AR) | Kanton Appenzell Ausserrhoden – Baugesuchsformulare | Vorhaben bei der Standortgemeinde bzw. zuständigen Baubehörde prüfen; kantonale und kommunale Vorgaben beachten. |
| Bern (BE) | Kanton Bern – Baubewilligungsverfahren / eBau | Vorhaben bei der Standortgemeinde bzw. zuständigen Baubehörde prüfen; kantonale und kommunale Vorgaben beachten. |
| Basel-Landschaft (BL) | Kanton Basel-Landschaft – Baugesuche | Vorhaben bei der Standortgemeinde bzw. zuständigen Baubehörde prüfen; kantonale und kommunale Vorgaben beachten. |
| Basel-Stadt (BS) | Kanton Basel-Stadt – Baubewilligungsverfahren | Vorhaben bei der Standortgemeinde bzw. zuständigen Baubehörde prüfen; kantonale und kommunale Vorgaben beachten. |
| Freiburg / Fribourg (FR) | Kanton Freiburg – Permis de construire | Vorhaben bei der Standortgemeinde bzw. zuständigen Baubehörde prüfen; kantonale und kommunale Vorgaben beachten. |
| Genf / Genève (GE) | Kanton Genf – Autorisation de construire | Vorhaben bei der Standortgemeinde bzw. zuständigen Baubehörde prüfen; kantonale und kommunale Vorgaben beachten. |
| Glarus (GL) | Kanton Glarus – Baugesuchskoordination | Vorhaben bei der Standortgemeinde bzw. zuständigen Baubehörde prüfen; kantonale und kommunale Vorgaben beachten. |
| Graubünden (GR) | Kanton Graubünden – Bau & Planung | Vorhaben bei der Standortgemeinde bzw. zuständigen Baubehörde prüfen; kantonale und kommunale Vorgaben beachten. |
| Jura (JU) | Kanton Jura – Permis de construire | Vorhaben bei der Standortgemeinde bzw. zuständigen Baubehörde prüfen; kantonale und kommunale Vorgaben beachten. |
| Luzern (LU) | Kanton Luzern – Baubewilligungen | Vorhaben bei der Standortgemeinde bzw. zuständigen Baubehörde prüfen; kantonale und kommunale Vorgaben beachten. |
| Neuenburg / Neuchâtel (NE) | Kanton Neuenburg – SATAC und Baugesuche | Vorhaben bei der Standortgemeinde bzw. zuständigen Baubehörde prüfen; kantonale und kommunale Vorgaben beachten. |
| Nidwalden (NW) | Kanton Nidwalden – Baukoordination | Vorhaben bei der Standortgemeinde bzw. zuständigen Baubehörde prüfen; kantonale und kommunale Vorgaben beachten. |
| Obwalden (OW) | Kanton Obwalden – Baubewilligungsverfahren | Vorhaben bei der Standortgemeinde bzw. zuständigen Baubehörde prüfen; kantonale und kommunale Vorgaben beachten. |
| St. Gallen (SG) | Kanton St. Gallen – Ich will bauen | Vorhaben bei der Standortgemeinde bzw. zuständigen Baubehörde prüfen; kantonale und kommunale Vorgaben beachten. |
| Schaffhausen (SH) | Kanton Schaffhausen – Baubewilligung | Vorhaben bei der Standortgemeinde bzw. zuständigen Baubehörde prüfen; kantonale und kommunale Vorgaben beachten. |
| Solothurn (SO) | Kanton Solothurn – Koordination Baugesuche | Vorhaben bei der Standortgemeinde bzw. zuständigen Baubehörde prüfen; kantonale und kommunale Vorgaben beachten. |
| Schwyz (SZ) | Kanton Schwyz – Baubewilligung und eBau | Vorhaben bei der Standortgemeinde bzw. zuständigen Baubehörde prüfen; kantonale und kommunale Vorgaben beachten. |
| Thurgau (TG) | Kanton Thurgau – eBau | Vorhaben bei der Standortgemeinde bzw. zuständigen Baubehörde prüfen; kantonale und kommunale Vorgaben beachten. |
| Tessin / Ticino (TI) | Kanton Tessin – Domande di costruzione | Vorhaben bei der Standortgemeinde bzw. zuständigen Baubehörde prüfen; kantonale und kommunale Vorgaben beachten. |
| Uri (UR) | Kanton Uri – Baugesuche und Bauplanauflagen | Vorhaben bei der Standortgemeinde bzw. zuständigen Baubehörde prüfen; kantonale und kommunale Vorgaben beachten. |
| Waadt / Vaud (VD) | Kanton Waadt – Permis de construire | Vorhaben bei der Standortgemeinde bzw. zuständigen Baubehörde prüfen; kantonale und kommunale Vorgaben beachten. |
| Wallis / Valais (VS) | Kanton Wallis – Baugesuchsformulare und Dokumente | Vorhaben bei der Standortgemeinde bzw. zuständigen Baubehörde prüfen; kantonale und kommunale Vorgaben beachten. |
| Zug (ZG) | Kanton Zug – Baubewilligung | Vorhaben bei der Standortgemeinde bzw. zuständigen Baubehörde prüfen; kantonale und kommunale Vorgaben beachten. |
| Zürich (ZH) | Kanton Zürich – Baubewilligung | Vorhaben bei der Standortgemeinde bzw. zuständigen Baubehörde prüfen; kantonale und kommunale Vorgaben beachten. |
Die Tabelle nennt bewusst keine pauschalen kantonalen Carport-Freigrenzen. Die Bewilligungspflicht hängt neben dem kantonalen Recht regelmäßig von kommunalen Bau- und Zonenordnungen, Lage und Zone des Grundstücks sowie der konkreten Ausführung des Carports ab. Prüfen Sie deshalb vor Bestellung und Baubeginn die Vorgaben für die Standortgemeinde.
Schritt 2: Wichtige Faktoren prüfen
Für die Zulässigkeit eines Carports können insbesondere folgende Punkte entscheidend sein:
- kantonales Planungs- und Baurecht sowie kommunale Bau- und Zonenordnung
- Grenz-, Gebäude- und gegebenenfalls Straßenabstände
- Gebäudehöhe, Grundfläche, Überdachung und baurechtliche Einordnung
- Brandschutz und Standsicherheit
- Erschließung, Zufahrt und Entwässerung
- Denkmal-, Ortsbild-, Landschafts- und Naturschutz sowie Vorgaben für Bauten außerhalb der Bauzone
Schritt 3: Beim Bauamt der Standortgemeinde Informationen einholen
Planen Sie in der Schweiz den Bau eines Carports, wenden Sie sich vor Bestellung und Baubeginn an das Bauamt bzw. die zuständige Baubehörde der Standortgemeinde. Dort erfahren Sie, ob ein Baugesuch notwendig ist, welches Verfahren gilt und welche kantonalen Stellen gegebenenfalls zusätzlich beteiligt werden müssen.
Für Grenzbebauung und Abstände gibt es keine für alle Kantone geltende 3-m-/9-m- oder 15-m-Regel. Maßgeblich sind die kantonalen und kommunalen Vorschriften des konkreten Grundstücks. Auch eine Zustimmung des Nachbarn ersetzt eine erforderliche Baubewilligung oder eine notwendige Ausnahmebewilligung nicht automatisch.
Schritt 4: Baugesuch und Unterlagen einreichen
Die benötigten Unterlagen unterscheiden sich nach Kanton, Gemeinde und Vorhaben. Typischerweise können zu einem Baugesuch gehören:
- Baugesuchsformular
- Situations- bzw. Katasterplan
- Grundrisse, Ansichten und Schnitte
- Projekt- bzw. Baubeschreibung
- Angaben zu Umgebung, Zufahrt und Entwässerung, soweit erforderlich
- weitere Nachweise, z. B. Statik, Brandschutz oder Energieunterlagen, wenn die Behörde sie verlangt
Reichen Sie das Gesuch mit den für Ihr Vorhaben verlangten Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein und beginnen Sie mit dem Bau erst, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Schritt 5: Größe des Carports planen
Wie groß Ihr Carport werden soll, hängt davon ab, was Sie unterstellen möchten. Die folgenden Maße sind reine Planungsrichtwerte und keine baurechtlichen Freigrenzen. Für einen Mittelklassewagen (Einzelcarport) können beispielsweise folgende Maße sinnvoll sein:
| Länge: | 5 – 7 Meter |
| Breite: | 3 – 4,5 Meter |
| Höhe: | 2,30 – 3 Meter |
Bei einem Doppelcarport reichen die Standardmaße eines einzelnen Autos nicht. Prüfen Sie die geplanten Außenmaße anschließend immer gegen die für Kanton, Gemeinde und Grundstück geltenden Vorschriften.
Die Folgen eines ohne erforderliche Bewilligung oder entgegen den Bauvorschriften errichteten Carports richten sich nach dem jeweiligen kantonalen Recht. Möglich sind eine Baueinstellung, ein nachträgliches Bewilligungsverfahren, Gebühren oder Sanktionen sowie die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands bis hin zum Rückbau. Eine schweizweit einheitliche Bußgeldhöhe gibt es hierfür nicht.
Das hängt von der Ausführung, dem Standort sowie den bundesrechtlichen, kantonalen und kommunalen Vorschriften ab. Für Solaranlagen bestehen besondere Regelungen, die nicht automatisch mit der baurechtlichen Beurteilung des Carports identisch sind. Lassen Sie deshalb sowohl den Carport als auch die geplante Solaranlage vor Baubeginn bei der zuständigen Gemeinde prüfen, insbesondere in Schutzgebieten oder bei geschützten Objekten.
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