Der Bau eines Carports macht oft Sinn, wenn man verschiedene Fahrzeuge luftig und dennoch geschützt unterstellen möchte, aber aus optischen oder praktischen Gründen keine Garage in Erwägung zieht. Ist die Idee entstanden, stellt sich die Frage, ob dafür eine Baugenehmigung nötig ist.
InhaltsverzeichnisOb der Carport gebaut werden darf, entscheidet die Regelung der Landesbauordnung. Dies ist in jeder Kantone anders. Diverse Parameter, wie z. B. Wandhöhe und Grundfläche sind ausschlaggebend. Vor dem Bau eines Carports muss zwingend eine Baugenehmigung vorliegen, andernfalls droht ein Bußgeld, die Stilllegung oder der Abriss.
Folgende Faktoren sind wichtig:
Planen Sie in der Schweiz den Bau eines Carports, ist es ähnlich wie bei einem Gartenhaus, der Terrassenüberdachung und einer Garage. Zuerst informieren Sie sich bei der zuständigen Baubehörde. Lassen Sie sich eingehend beraten und halten Sie die Absprachen schriftlich fest. Anschließend sollten Sie die Rechte Ihres Nachbarn nicht außer Acht lassen, auch mit ihm ist ein Gespräch sinnvoll. Damit es zu keinen Streitigkeiten kommt, gibt es auch hier Bestimmungen in puncto Abstand zum Nachbargrundstück. Wenn die Maße der 9 m Länge und die Höhe unter 3 m eingehalten werden, dürfen Carports wie auch Gartenhäuser und Garagen in Grenznähe gebaut werden. Eine direkte Grenzbebauung ist bei Carports auch denkbar, da sie keine Außenwände besitzen und rundum offen sind.
Bei freistehenden Häusern können beide Seiten des Grundstücks bebaut werden, solange diese Bauten nicht über eine Länge von 15 Metern hinausgehen. Ist der geplante Carport länger als 9 m oder höher als 3 m, so benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Nachbarn. Diese ist teilweise formlos möglich, in manchen Kantonen müssen diese jedoch beurkundet und eingetragen werden. Die entsprechenden Vorschriften sind in der Landesbauordnung festgelegt.
Sollte eine Baugenehmigung nötig sein, reicht der Bauherr folgende Unterlagen ein:
Das Antragsformular erhält der Bauherr beim Bauamt. Nach dem Einreichen der kompletten Dokumente brauchen Sie ein paar Wochen Geduld. Wenn Ihr Bauvorhaben genehmigt, oder sogar genehmigungsfrei ist, können Sie mit dem Bau starten.
Wie groß Ihr Carport werden soll, hängt davon ab, was Sie unterstellen möchten. Denken Sie langfristig und planen Sie lieber etwas großzügiger als zu knapp. Bis zu einem Mittelklassewagen (Einzelcarport) genügen folgende Maße:
Länge: | 5 – 7 Meter |
Breite: | 3 - 4,5 Meter |
Höhe: | 2,30 – 3 Meter |
Bei einem Doppelcarport reichen die Standardmaße eines normalen Autos nicht. Beachten Sie dies, falls der Carport zwei Autos geplant ist.
Wenn ein Carport ohne Baugenehmigung gebaut wird, ist mit einer Strafe (Bußgeld) mit bis zu 10.000 CH (kann von Kantone zu Kantone unterschiedlich sein) zu rechnen. Zudem kann der Carport stillgelegt / muss wieder abgebaut werden.
Solarcarports und Solaranlagen auf Carports sind eine bauliche Anlage. Aus diesem Grund sind sie nach dem öffentlichen Baurecht genehmigungspflichtig.
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